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Convent


Der Convent oder Konvent ist bei Studentenverbindungen eine Mitgliederversammlung, bei der alle Teilnahmeberechtigten volles und gleichberechtigtes Stimmrecht haben. Dieser basisdemokratische Entscheidungsgrundsatz wird auch als Conventsprinzip bezeichnet. Die Teilnahmeberechtigung hängt von der Art des Convents ab.

Man unterscheidet folgende Arten (wobei einige hiervon nicht bei allen Verbindungen vorkommen oder dort andere Namen haben):


Dieser studentischen Tradition folgend hießen auch die ersten gewählten Studentenparlamente bis in die 1960er Jahre hinein zuweilen Konvent, z. B. an der Freien Universität Berlin oder der Universität München. Auch heute noch wird der Begriff im Bayerischen Hochschulgesetz für die – aus den studentischen Senatoren zusammengesetzte – Studentenvertretung verwendet.

Mündener Convent